Wettbewerbsrecht

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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt den geschäftlichen Wettbewerb und soll Gewerbetreibende und Kunden vor unlauteren Praktiken schützen. Dabei legt das Gesetz besonderes Augenmerk auf den Bereich der Werbung, wo sich unzulässige Maßnahmen eines Marktteilnehmers stets zu Lasten der Mitbewerber und in den meisten Fällen auch zum Nachteil des Verbrauchers auswirken.

Leider wird das Wettbewerbsrecht häufig auch als „Verdrängungsinstrument“ durch wirtschaftlich starke oder marktbeherrschende Unternehmen missbraucht. Mit der Geltendmachung unbegründeter oder zumindest fragwürdiger Unterlassungsansprüche gegenüber neuen oder kleinen Mitbewerbern soll die Teilnahme am Markt erschwert werden, wobei der in Anspruch genommene Mitbewerber  durch die Angabe hoher Streitwerte angesichts der zu erwartenden Kosten von der Rechteverteidgung abgehalten werden soll. Die anwaltliche Beratung kann Ihnen in solchen Fällen Aufschluss darüber geben, ob Sie sich zur Wahrung Ihrer wirtschaftlichen Interessen gegen solche Angriffe zur Wehr setzen müssen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen sowohl gerichtlich bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen zur Seite. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Zulässigkeit der von Ihnen geplanten Werbemaßnahmen oder bezüglich anderer Schutzrechte Ihres Unternehmens (z.B. Marken), deren Benutzung in vielen Fällen auch wettbewerbsrechtliche Relevanz hat.

RA Lars Friedrich Krone