Handels- und Wirtschaftsrecht

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Die erfolgreiche Teilnahme am Wirtschaftsleben erfordert neben dem marktorientierten Produkt oder der Dienstleistung eine verlässliche rechtliche Basis in Form von Verträgen.

Bereits im Vorfeld einer unternehmerischen Entscheidung ist das Pro und Contra abzuwägen und die Tragweite und die Auswirkungen sind zu antizipieren. Bei der Erstellung von Verträgen müssen zukünftige Eventualitäten bedacht und im Interesse des Unternehmers sowie im Rahmen des rechtlich Zulässigen formuliert werden. Dies gilt gleichermaßen für alle Vertragstypen, gleich ob Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertrag.

Als Unternehmer sollten Sie zudem Wert legen auf rechtswirksame und auf Ihre berechtigten Interessen abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Wir beraten Kleinunternehmer, mittelständische Unternehmen und Konzerne und betrachten uns als externe Rechtsabteilung, die Ihnen mit Rat und Tat – auch kurzfristig – zur Seite steht, um Ihre Interessen wahrzunehmen.

Oftmals kann eine Streitigkeit, bei entsprechender Bereitschaft beider Parteien und unter der Voraussetzung, dass der streitige Sachverhalt präzise aufgearbeitet wird, außergerichtlich und einvernehmlich beigelegt werden.

Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, übernehmen wir selbstverständlich die Prozessvertretung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

RA Jürgen Schmid