Insolvenzrecht

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Die Gründe für Liquiditätsengpässe können vielfältig sein. Die finanzielle Krise wird oft unterschätzt oder verdrängt, so dass sich die Lage weiter zuspitzt und die Handlungsspielräume immer enger werden. Der Zeitaufwand für das Krisenmanagement und die nervliche Belastung nehmen zu.

Wir entwickeln Sanierungskonzepte und -strategien zur Insolvenzvermeidung bei Unternehmen und unterstützen Privatpersonen und – ehemals – Selbständige bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel der Schuldenbereinigung.

Im Falle des Scheiterns der Einigungsverhandlungen mit den Gläubigern beraten wir im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens für Unternehmen und bei Privatpersonen auch hinsichtlich der erstrebten gesetzlichen Restschuldbefreiung.

Hierbei endet unsere Beratung nicht mit dem Insolvenzantrag, sondern wir begleiten Sie in jeder Phase und beraten Sie in den relevanten zivilrechtlichen sowie in strafrechtlichen Belangen.

Wir beraten zudem Gläubiger von in der Krise befindlichen oder insolventen Schuldnern. Es gilt die Ansprüche des Gläubigers – auch gegenüber dem Insolvenzverwalter – durchzusetzen und die Anfechtung bereits erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter abzuwehren.

RA Jürgen Schmid